Der EuGH hat in seinem Urteil vom 4. Oktober 2024 entschieden, dass der Zugang der Polizei zu den auf einem Mobiltelefon gespeicherten personenbezogenen Daten nicht zwingend auf die Bekämpfung schwerer Kriminalität beschränkt ist. Er bedürfe jedoch der vorherigen Genehmigung durch ein Gericht oder eine unabhängige Behörde und müsse verhältnismässig sein.