EuGH: FIFA-Transferregeln verstossen gegen Unionsrecht

Der EuGH wurde im Verfahren C-650/22 mit der Frage befasst, ob die Regeln für Transfers von Fussballern, die sich nach den sogenannten „Reglements bezüglich Status und Transfers der Spieler“ (RSTS) des Weltfussballverbandes FIFA richten, mit dem Unionsrecht vereinbar sind. In seinem Urteil vom 4. Oktober 2024 hat der EuGH nicht nur einen Verstoss gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit, sondern auch gegen europäisches Wettbewerbsrecht festgestellt. Ausgangspunkt war der Fall des ehemaligen französischen Nationalspielers Lassana Diarra, der einen auf vier Jahren angelegten Vertrag beim russischen Klub Lokomotive Moskau nach nur einem Jahr gekündigt hatte. Der russische Klub verlangte eine Entschädigung und verhinderte damit, dass der Spieler einen internationalen Freigabeschein bekam. Dieser wäre aber die Voraussetzung für die Anmeldung bei einem anderen Fussballverband, sodass Diarra keine neue Verpflichtung eingehen konnte und deshalb Klage gegen die FIFA und den belgischen Fussballverband auf entgangenen Gewinn erhoben hatte.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022