Onlinedienst X ist kein zentraler Plattformdienst nach dem DMA

Die Europäische Kommission hat am 16. Oktober 2024 entschieden, dass der Onlinedienst X nicht als zentraler Plattformdienst nach dem Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) eingestuft werden sollte. Damit gilt X nicht als Gatekeeper in Bezug auf seinen Online-Dienst für soziale Netzwerke, da die Untersuchung ergeben habe, dass X kein wichtiges Gateway für Geschäftsnutzer ist, um Endnutzer zu erreichen.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022