Ausgleichszölle für E-Autos aus China

Eine Antisubventionsuntersuchung der Europäischen Kommission zur Einfuhr von batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen aus China hat ergeben, dass die BEV-Wertschöpfungskette in China von einer unfairen Subventionierung profitiert. Das bringe die Gefahr mit sich, dass EU-Hersteller wirtschaftlich geschädigt werden. Deshalb hat die Kommission endgültige Ausgleichszölle eingeführt. Sie gelten vom 30. Oktober 2024 an für einen Zeitraum von fünf Jahren. Die EU und China arbeiten weiterhin an alternativen und WTO-kompatiblen Lösungen zu den festgestellten Problemen.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022