Am 18. August 2024 ist das sog. Gesetz zur Wiederherstellung der Natur in Kraft getreten. Dabei handelt es sich um Verordnung (EU) 2024/1991, die einen Prozess zur kontinuierlichen und nachhaltigen Wiederherstellung der Natur auf dem Land und im Meer der EU in Gang setzen soll. Als Gesamtziel, das auf EU-Ebene erreicht werden soll, sollen die Mitgliedstaaten bis 2030 auf mindestens jeweils 20% der Landflächen und der Meeresgebiete der EU Wiederherstellungsmassnahmen durchführen. Bis 2050 sollen solche Massnahmen für alle Ökosysteme umgesetzt sein, die eine Wiederherstellung benötigen.