Mit Urteil vom 26. September 2024 hat der EuGH entschieden, dass ein nationales Gericht nicht verpflichtet ist, eine unionsrechtswidrige Entscheidung des Verfassungsgerichts seines Mitgliedstaats anzuwenden, wenn dadurch das Recht auf rechtliches Gehör unmöglich gemacht wird. Bei einem beruflichen Einsatz wurde ein Elektriker durch einen Stromschlag getötet. Es wurden parallel ein verwaltungs- und ein strafrechtliches Gerichtsverfahren in Gang gesetzt. Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass es sich im vorliegenden Fall nicht um einen Arbeitsunfall handele. Gemäss den nationalen Rechtsvorschriften in der Auslegung durch den rumänischen Verfassungsgerichtshof darf das anschliessend befasste Strafgericht diesen Umstand nicht erneut prüfen. Der EuGH hält dies für unionsrechtswidrig.