Marktrisiko-Vorschriften von Basel III verschoben

Die Europäische Kommission hat am 24. Juli 2024 einen delegierten Rechtsakt beschlossen, der den Geltungsbeginn von Teilen der Basel-III-Standards in der EU um ein Jahr verschiebt. Gelten soll der Aufschub für den „Fundamental Review of the Trading Book“, kurz: „FRTB“, der die Handelstätigkeit der Banken betrifft und nun erst ab dem 1. Januar 2026 greifen soll. Das FRTB-Regelwerk trägt ausgefeilteren Methoden zur Messung von Risiken Rechnung, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind. Die Kommission hat sich zwar immer für eine zeitnahe Umsetzung der Basel-III-Standards eingesetzt. Beweis dafür ist, dass am 9. Juli der endgültige Text des Bankenpakets in Kraft getreten ist und die neuen Basler Eigenkapitalanforderungen in der EU ab dem 1. Januar 2025 gelten werden. Allerdings sei entscheidend, dass diese Standards in allen Rechtsräumen im Gleichklang umgesetzt werden.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022