Die Europäische Kommission hat das Rechtsstaatlichkeitsverfahren gegen Polen eingestellt. Die Kommission war bereits in ihrer vorangegangenen Analyse vom 6. Mai zu dem Schluss gekommen, dass in Polen keine eindeutige Gefahr mehr besteht für eine schwerwiegende Verletzung der Rechtsstaatlichkeit. Polen hat eine Reihe legislativer und nichtlegislativer Massnahmen eingeleitet, um den Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit der Justiz Rechnung zu tragen, und den Vorrang des EU-Rechts anerkannt. Polen hat sich zudem verpflichtet, alle Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit, einschliesslich der Unabhängigkeit der Justiz, umzusetzen.