Das Europäische Parlament und der Rat haben sich am 5. Dezember 2023 auf eine neue Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte geeinigt. Sie baut auf der bestehenden Ökodesign-Richtlinie auf, die sich seit fast 20 Jahren bewährt hat, um die Energieeffizienz von Produkten in der EU zu verbessern. Die neuen Ökodesign-Anforderungen beschränken sich nicht auf die Energieeffizienz, sondern zielen auch darauf ab, die Kreislaufwirtschaft zu fördern. Dabei sollen unter anderem folgende Aspekte abgedeckt werden: Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten; Vorhandensein chemischer Stoffe, die die Wiederverwendung und das Recycling von Materialien verhindern; Energie- und Ressourceneffizienz und Rezyklatanteil. Die neue Verordnung enthält auch neuartige Massnahmen, um der verschwenderischen und umweltschädlichen Praxis der Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte ein Ende zu setzen.