Am 20. Dezember 2023 haben sich das Europäische Parlament und der Rat auf eine Reform des Asyl- und Migrationssystems geeinigt. Die fünf Rechtsakte, auf welches sich die Einigung bezieht, betreffen alle Phasen des Asyl- und Migrationsmanagements: von der Überprüfung irregulärer MigrantInnen bei ihrer Ankunft in der EU über die Erfassung biometrischer Daten, die Verfahren für die Stellung und Bearbeitung von Asylanträgen, bei denen auch die Rechte der Antragsteller gestärkt werden, die Vorschriften über die Bestimmung, welches der für die Bearbeitung eines Asylantrags zuständige Mitgliedstaat ist, und die Zusammenarbeit zwischen und Solidarität unter den Mitgliedstaaten bis hin zum Umgang mit Krisensituationen, einschliesslich Fällen der Instrumentalisierung von MigrantInnen. Zudem wird mit der Asylverfahrensverordnung ein gemeinsames Verfahren eingeführt, das die Mitgliedstaaten einhalten müssen, wenn Personen um internationalen Schutz nachsuchen. Sie strafft die Verfahrensmodalitäten und legt Standards für die Rechte der Asylsuchenden fest (z. B. das Recht auf kostenfreie Rechtsberatung im Verwaltungsverfahren). In der Verordnung werden zudem klare Pflichten für Antragsteller in Bezug auf die Zusammenarbeit mit den Behörden im Laufe des gesamten Verfahrens festgelegt. Die Vorschläge müssen nun noch formell von Rat und Parlament angenommen werden.