Risiko & Recht – Ausgabe 2 / 2023

Risiko & Recht

Risiko & Recht macht es sich zur Aufgabe, Rechtsfragen der modernen Risikogesellschaft zu analysieren. Berücksichtigung finden Entwicklungen in verschiedensten Gebieten, von denen Sicherheitsrisiken für Private, die öffentliche Ordnung, staatliche Einrichtungen und kritische Infrastrukturen ausgehen. Zu neuartigen Risiken führt zuvorderst der digitale Transformationsprozess und der damit verbundene Einsatz künstlicher Intelligenz; des Weiteren hat die Covid-Pandemie Risikopotentiale im Gesundheitssektor verdeutlicht und auch der Klimawandel zwingt zu umfassenderen Risikoüberlegungen; schliesslich geben gesellschaftliche Entwicklungen, u.a. Subkulturenbildung mit Gewaltpotential, Anlass zu rechtlichen Überlegungen. Risiko und Recht greift das breite und stets im Wandel befindliche Spektrum neuartiger Risikosituationen auf und beleuchtet mit Expertenbeiträgen die rechtlichen Herausforderungen unserer Zeit.

Editorial

Sehr geehrte Leserinnen und Leser

Noch vor Jahresende erscheint bereits die zweite Ausgabe des neuen eJournals Risiko & Recht. Inhaltlich macht es sich Risiko & Recht zur Aufgabe, Rechtsfragen der modernen Risikogesellschaft zu analysieren. Berücksichtigung finden Entwicklungen in verschiedensten Gebieten, von denen Sicherheitsrisiken für Private, die öffentliche Ordnung, staatliche Einrichtungen und kritische Infrastrukturen ausgehen.

Prof. Dr. Hansjörg Seiler eröffnet die vorliegende Ausgabe mit einem grundlegenden Beitrag zum Unterschied zwischen Kollektiv- und Individualrisiken. In der Risikowissenschaft ist dieser Unterschied fundamental. Demgegenüber wurde er bisher in der Gesetzgebung nur teilweise und in der Rechtsprechung überhaupt nicht berücksichtigt. Das führt zu inkohärenten und widersprüchlichen Urteilen. Der Beitrag postuliert, dass auch das Recht diesen Unterschied zur Kenntnis nimmt.

Im folgenden Beitrag befassen sich Dr. Arthur Brunner und PD Dr. Matthias Kradolfer mit den Herausforderungen bei der Gesetzgebung im Bereich des Polizeirechts im Lichte konfligierender Interessen und dynamischer Rahmenbedingungen. Der Beitrag analysiert die formell-rechtsstaatlichen Anforderungen an die Normierung des präventiv-polizeilichen Handelns durch die Kantone und erörtert zunächst die Implikationen, die sich für den kantonalen Polizeigesetzgeber aus der Zuständigkeit des Bundes für den Erlass des Strafprozessrechts ergeben. Es folgen Überlegungen zu Legalitätsprinzip und polizeilicher Generalklausel.

Dr. Patrice Martin Zumsteg widmet sich einer Untersuchung des kantonalen Bedrohungsmanagements und der kantonalen Terrorismusbekämpfung, nachdem am 1. Juni 2022 die neuen Bestimmungen auf Bundesebene zur „Verhinderung terroristischer Aktivitäten“ hinzugetreten sind. Sein Beitrag analysiert das Zusammenspiel beider Ebenen und gelangt zu der Erkenntnis, dass das Bedrohungsmanagement von Bund und Kantonen insgesamt noch sehr fragmentarisch geregelt ist. Entsprechend unterbreitet er Reformvorschläge, um die präventive Gefahrenabwehr auf eine rechtsstaatlich hinreichende Grundlage zu stellen.

Dr. Marco Zollinger beschäftigt sich zum Schluss der zweiten Ausgabe von Risiko & Recht mit der Thematik der transnationalen Verwaltungsakte, in deren Rahmen ein Staat die Rechtswirkungen eines ausländischen Verwaltungsakts anerkennt. Bislang findet dieses Phänomen in der schweizerischen Lehre und Rechtsprechung nur gelegentlich Beachtung. Der Beitrag veranschaulicht den Anerkennungsmechanismus anhand der Anerkennungsnorm in der Pflanzenschutzmittelverordnung zur Streichung von Wirkstoffen, die in Pflanzenschutzmitteln enthalten sind. Er beleuchtet die Anerkennungsnorm im Lichte des Grundsatzes der Gesetzmässigkeit und beurteilt den Anerkennungsmechanismus unter dem Blickwinkel des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes.

Wir wünschen Ihnen, geschätzte Leserinnen und Leser, eine anregende Lektüre und erlauben uns noch auf die Möglichkeit eines Print-Abonnements sowie eines Gönner-Abonnements hinzuweisen.

Tilmann Altwicker
Goran Seferovic
Franziska Sprecher
Stefan Vogel
Sven Zimmerlin

GRUNDLAGEN

Hansjörg Seiler*

Individualrisiko und Kollektivrisiko in der Risikowissenschaft und im Recht

Der Beitrag beschreibt den Unterschied zwischen Kollektiv- und Individualrisiken. In der Risikowissenschaft ist dieser Unterschied fundamental. Demgegenüber wurde er bisher in der Gesetzgebung nur teilweise und in der Rechtsprechung überhaupt nicht berücksichtigt. Das führt zu inkohärenten und widersprüchlichen Urteilen. Der Beitrag postuliert, dass auch das Recht diesen Unterschied zur Kenntnis nimmt.

* Prof. Dr. Hansjörg Seiler studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bern. Er arbeitete unter anderem als Leiter der Zentralstelle des Polyprojekts „Risiko und Sicherheit technischer Systeme“ an der ETH Zürich sowie als Leiter des Nationalfonds-Projekts „Risk Based Regulation“ und befasste sich in diesem Rahmen mit der interdisziplinären Risikoforschung und mit der rechtlichen Beurteilung von Risiken. Anschliessend war er Richter am Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Professor für öffentliches Recht an der Universität Luzern und von 2005-2021 ordentlicher Richter am schweizerischen Bundesgericht. Seither ist er im Ruhestand.

POLIZEI & MILITÄR

Arthur Brunner / Matthias Kradolfer*

Legistische Herausforderungen im Polizeirecht

Gesetzgebung im Bereich des Polizeirechts ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Es gilt konfligierende Interessen auszutarieren und im Spannungsfeld von Freiheit und Sicherheit Lösungen zu finden, welche mit übergeordnetem Recht vereinbar sind, es gleichzeitig aber auch erlauben, den verschiedenen Formen von Bedrohungslagen und der dynamischen Fortentwicklung technischer Möglichkeiten Rechnung zu tragen. Die hohe Kadenz, mit welcher die kantonalen Polizeigesetze in den letzten Jahren überarbeitet wurden, zeigt, dass sich in diesem Umfeld Lösungen oftmals nur auf Zeit finden lassen. Es ist eine hohe Unbeständigkeit von Polizeierlassen zu konstatieren. Der vorliegende Beitrag nimmt vor diesem Hintergrund die formell-rechtsstaatlichen Anforderungen an die Normierung des präventiv-polizeilichen Handelns durch die Kantone unter die Lupe. Zunächst werden die Implikationen erörtert, die sich für den kantonalen Polizeigesetzgeber aus der Zuständigkeit des Bundes für den Erlass des Strafprozessrechts ergeben. Es folgen Überlegungen zu Legalitätsprinzip und polizeilicher Generalklausel. Im Vordergrund steht dabei jeweils die Frage, wie die kantonalen Polizeigesetzgeber – aus rechtlicher Sicht – auf eine höhere Beständigkeit ihrer Erlasse hinwirken können, die unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten wünschbar ist.

* Dr. Arthur Brunner ist Richter am Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen und Lehrbeauftragter für öffentliches Recht an den Universitäten Zürich und St. Gallen. PD Dr. Matthias Kradolfer war bis 31. Dezember 2023 Richter am Obergericht Thurgau und nebenamtlicher Bundesrichter. Seit 1. Januar 2024 ist er Richter an der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung des Bundesgerichts und nebenher Privatdozent für öffentliches Recht an der Universität Zürich.

Patrice Martin Zumsteg*

Kantonales Bedrohungsmanagement und Terrorismusbekämpfung nach revidiertem BWIS

Prävention ist seit jeher eine zentrale Aufgabe der Sicherheitsbehörden. Zum kantonalen Bedrohungsmanagement kommen seit dem 1. Juni 2022 die neuen Bestimmungen auf Bundesebene zur „Verhinderung terroristischer Aktivitäten“ hinzu. Der vorliegende Aufsatz untersucht, wie diese beiden Ebenen zusammenwirken. Dadurch zeigt sich, dass das Bedrohungsmanagement von Bund und Kantonen noch sehr fragmentarisch geregelt ist. Vorliegend werden Vorschläge gemacht, welche Punkte angegangen werden sollten, damit die präventive Gefahrenabwehr auf einer rechtsstaatlich hinreichenden Grundlage erfolgen kann.

* Dr. iur. Patrice Martin Zumsteg ist wissenschaftlicher Mitarbeiter und Dozent für Staats- und Verwaltungsrecht an der ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Winterthur. Er leitet dort den Kompetenzbereich Sicherheits- und Innovationsrecht. Überdies ist er als Rechtsanwalt bei AAK Anwälte und Konsulenten AG, Zürich, tätig. Der Autor dankt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Winterthur, des Kantons Zürich und des Kantons Bern für die Offenheit und die Gespräche.

UMWELT & GESUNDHEIT

Marco Zollinger*

Übernahme von Risikobeurteilungen im Rahmen von transnationalen Verwaltungsakten

Veranschaulicht anhand der Streichung von Wirkstoffen nach der Verordnung vom 12. Mai 2010 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln

Die Thematik der transnationalen Verwaltungsakte, in deren Rahmen ein Staat die Rechtswirkungen eines ausländischen Verwaltungsakts anerkennt, findet in der schweizerischen Lehre und Rechtsprechung nur gelegentlich Beachtung. Der Beitrag veranschaulicht den Anerkennungsmechanismus anhand der Anerkennungsnorm in der Pflanzenschutzmittelverordnung zur Streichung von Wirkstoffen, die in Pflanzenschutzmitteln enthalten sind. Er beleuchtet die Anerkennungsnorm im Lichte des Grundsatzes der Gesetzmässigkeit und beurteilt den Anerkennungsmechanismus unter dem Blickwinkel des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes. Dabei zeigt sich, dass die Anerkennung ausländischer Verwaltungsakte mit Abstrichen beim inländischen Rechtsschutz einhergeht.

* Dr. iur. Marco Zollinger Rechtsanwalt, hat an der Universität St. Gallen (HSG) Law & Economics studiert, an der Universität Bern promoviert und ist zurzeit als Gerichtsschreiber an der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts in Lausanne tätig. Er publiziert regelmässig Beiträge im Bereich des Verwaltungs- und Staatsrechts sowie des öffentlichen Verfahrensrechts.