Mit Urteil vom 19. Oktober 2023 hat der EuGH entschieden, dass Teilzeitbeschäftigte nicht schlechter behandelt werden dürfen, wenn es darum geht, eine erhöhte Vergütung wegen Überschreitung einer bestimmten Zahl an Arbeitsstunden zu erhalten. Die Situation beider Arbeitnehmerkategorien sei vergleichbar. Nationale Regelungen, die zu einer schlechteren Behandlung der teilzeitbeschäftigten Angestellten führen, verstossen laut EuGH gegen das Unionsrecht, es sei denn, diese Behandlung ist durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt.