Die Kommission hat heute beschlossen, die Europäische Bürgerinitiative mit dem Titel „Verankerung des Präjudizkonzepts auf der EU-Ebene“ zu registrieren. Die OrganisatorInnen der Initiative fordern die Kommission auf, einen Mechanismus einzuführen, der die gegenseitige Anerkennung rechtskräftiger Urteile der Gerichte anderer Mitgliedstaaten hinsichtlich ähnlicher oder identischer Sachverhalte, die die Anwendung des Unionsrechts erfordern und eine grenzüberschreitende Dimension haben, gewährleistet, sowie die Möglichkeit, sich auf nationale Präzedenzentscheidungen zu berufen, die von den Gerichten des betreffenden Landes getroffen wurden. Der Beschluss zur Registrierung greift den endgültigen rechtlichen und politischen Schlussfolgerungen der Kommission zu der Initiative und den Massnahmen, die sie gegebenenfalls zu ergreifen plant, nicht vor.