Um bürokratische Hürden für grenzüberschreitend tätige Unternehmen abzubauen, hat die EU-Kommission eine Revision der Richtlinie 2017/1132 über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts vorgeschlagen. Die revidierten Vorschriften sollen es Gesellschaften erleichtern, die Nutzung digitaler Werkzeuge und Verfahren im EU-Gesellschaftsrecht auszuweiten. Konkret schlägt die Kommission die Anwendung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung vor, damit Unternehmen bei der Errichtung einer Zweigniederlassung oder eines Unternehmens in einem anderen Mitgliedstaat nicht erneut Informationen übermitteln müssen. Die einschlägigen Informationen könnten über das System zur Verknüpfung von Unternehmensregistern (BRIS) ausgetauscht werden. Vorgeschlagen wird zudem ein EU-Gesellschaftszertifikat mit grundlegenden Informationen über Unternehmen, das kostenlos in allen EU-Sprachen verfügbar wäre.