Die Europäische Kommission hat am 26. Oktober 2022 Vorschläge für strengere Vorschriften über Schadstoffe in der Luft, in Oberflächengewässern und im Grundwasser sowie über die Behandlung von kommunalem Abwasser vorgelegt. Ausgehend von den Erfahrungen mit den derzeitigen Rechtsvorschriften schlägt die Kommission vor, sowohl strengere Grenzwerte für Schadstoffe einzuführen als auch deren Umsetzung zu verbessern, damit die Schadstoffbekämpfungsziele in der Praxis häufiger erreicht werden. Insoweit sollen zum einen EU-Luftqualitätsnormen überarbeitet werden und u.a. der Jahresgrenzwert für den vorherrschenden Schadstoff – Feinstaub (PM2,5) – um mehr als die Hälfte herabgesetzt werden. Darüber hinaus soll auch die Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser überarbeitet werden, mit dem Ziel bis 2040 Energieneutralität des Sektors anzustreben und die Qualität des Klärschlamms zu verbessern, um eine umfangreichere Wiederverwendung zu ermöglichen und so zur Förderung der Kreislaufwirtschaft beizutragen. Die Vorschläge werden nun vom Europäischen Parlament und vom Rat im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren beraten. Nach ihrer Annahme werden sie schrittweise mit unterschiedlichen Zielen für 2030, 2040 und 2050 in Kraft treten, sodass die Industrie und die Behörden Zeit haben, sich anzupassen und die notwendigen Investitionen vorzunehmen.