Die Europäische Kommission hat am 31. Oktober 2022 einen delegierten Rechtsakt zur Aktualisierung der technischen Standards, die von den Finanzmarktteilnehmern im Rahmen der Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzprodukte zu verwenden sind, vorgelegt. Die Änderungen sollen für vollständige Transparenz bei Investitionen in von der Taxonomie-Verordnungen abgedeckten Sektoren und Teilsektoren der Wirtschaft sorgen. Die Finanzmarktteilnehmer sollen dazu verpflichtet werden, anhand eines einfachen Diagramms offenzulegen, inwieweit ihre Portfolios in Gas- und Nukleartätigkeiten eingebunden sind.
Sustainable Finance: Aktualisierung der technischen Standards bei der Offenlegung nachhaltiger Informationen
- EuZ - Ausgabe: 11/2022
- Kategorie: Banken- und Finanzmarktrecht