Am 06. Oktober 2022 hat der EuGH im Urteil zur Rechtssache Rs. C-436/21 festgestellt, dass Fluggäste einen Anspruch auf Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung (EU) Nr. 261/2004 wegen grosser Verspätung auch bei einem Flug mit direkten Anschlussflügen haben, bei dem die Flüge von unterschiedlichen Luftfahrtunternehmen durchgeführt werden.