Produkthaftung beim Einsatz künstlicher Intelligenz

Die Europäische Kommission hat am 28. September 2022 zwei Vorschläge vorgelegt, mit welchen einerseits die europäischen Haftungsvorschriften für fehlerhafte Produkte modernisiert und andererseits erstmals Haftungsregeln für künstliche Intelligenz (KI) in der EU harmonisiert werden sollen. Mit der überarbeiteten Produkthaftungsrichtlinie werden die geltenden bewährten Vorschriften auf der Grundlage der verschuldensunabhängigen Haftung der Hersteller für die Entschädigung von Personenschäden, Sachschäden oder Datenverlusten, die durch unsichere Produkte – von Gartenstühlen bis hin zu modernen Maschinen – verursacht werden, modernisiert und verstärkt. Der Zweck der Richtlinie über KI-Haftung besteht darin, dass jede natürliche Person, die einen Schaden durch ein fehlerhaftes Produkt erleidet, Anspruch auf Schadensersatz hat. Ein Produkt soll dann als fehlerhaft gelten, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die allgemein erwartet werden darf. Das umschliesst auch die vorhersehbare Fehlanwendung und die Auswirkungen anderer Produkte, die voraussehbar zusammen mit dem Produkt verwendet werden, und die Cybersicherheit.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022