Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit

Die Europäische Kommission hat am 14. September 2022 eine Verordnung vorgeschlagen, durch die sämtliche in Zwangsarbeit hergestellten Produkte unabhängig von ihrem Herstellungsort auf dem EU-Markt verboten werden sollen. Die Mitgliedstaaten sollen Behörden benennen, die dafür zuständig sind, die in Zwangsarbeit hergestellten Produkte nach Untersuchungen vom Markt zu nehmen. Auf Grundlage eines risikobasierten Ansatzes sollen diese Behörden Ermittlungen bei Vorliegen eines begründeten Verdachtes beginnen. An den EU- Aussengrenzen sollen die Zollbehörden Kontrollen durchführen und Produkte stoppen. Innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung möchte die Kommission zudem Leitlinien veröffentlichen, in denen Hilfestellungen für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit Zwangsarbeit und Informationen zu den Risikoindikatoren für Zwangsarbeit enthalten sein werden. Des Weiteren soll ein neues EU-Netzwerk für in Zwangsarbeit hergestellte Produkte (EU Forced Labor Product Network) geschaffen werden und die strukturelle Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden erleichtern.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022