In einem Urteil in den verb. Rechtssachen C-793/19 (SpaceNet) vom 20. September 2022 hat der EuGH bestätigt, dass das Unionsrecht einer allgemeinen und unterschiedslosen Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten entgegensteht, es sei denn, es liegt eine ernste Bedrohung für die nationale Sicherheit vor. Die Mitgliedstaaten können jedoch zur Bekämpfung schwerer Kriminalität unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit insbesondere eine gezielte Vorratsspeicherung und/oder umgehende Sicherung solcher Daten sowie eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von IP-Adressen vorsehen.