Die Europäische Kommission hat am 15. Juli 2022 ihren Jahresbericht über die Kontrolle der Anwendung des EU-Rechts veröffentlicht. Neben Länderberichten enthält der Bericht erstmals auch spezifische Empfehlungen für jeden Mitgliedstaat. Der Bericht untersucht die Justizsysteme, den Antikorruptionsrahmen, den Medienpluralismus und institutionelle Fragen in Zusammenhang mit der Gewaltenteilung. Er kommt zu dem Schluss, dass in der Union einerseits weiterhin positiv zu bewertende Reformen stattfinden, andererseits ernste Bedenken in Bezug auf manche Mitgliedstaaten bestehen bleiben. Darüber hinaus hat die Kommission auch ihre regelmässigen Beschlüsse über Vertragsverletzungsverfahren veröffentlicht. Im vergangenen Jahr hat die Europäische Kommission 847 neue Vertragsverletzungsverfahren gegen die EU-Staaten eingeleitet.