Die Europäische Kommission und die USA haben sich im Grundsatz auf einen neuen Transatlantischen Datenschutzrahmen, also auf ein Nachfolgeabkommen des vom Europäischen Gerichtshof gekippten „Privacy Shield“ geeinigt. Der EU-Kommission zufolge verpflichten sich die USA darin, neue Garantien einführen, um zu gewährleisten, dass die signalerfassende Aufklärung zur Verfolgung der festgelegten Ziele der nationalen Sicherheit erforderlich und angemessen ist, einen zweistufigen unabhängigen Rechtsbehelfsmechanismus einrichten, durch den Abhilfemassnahmen verbindlich angeordnet werden können, und die signalerfassende Aufklärung einer strengen, mehrstufigen Aufsicht unterstellen, um die Einhaltung der Beschränkungen für Überwachungsmassnahmen zu gewährleisten.
Der EuGH hatte im Schrems-II-Urteil vom Juli 2020 den „Privacy Shield“ für die Übermittlung von Daten aus Europa über den Atlantik mit der Begründung gekippt, dass das Datenschutzniveau in den USA nicht den Standards der EU entspreche. Die Richter bemängelten vor allem die weitreichenden Zugriffsmöglichkeiten von US-Geheimdiensten auf Daten von Europäern.