Das neue Paneuropäische Private Pensionsprodukt «PEPP» stützt sich auf der Verordnung (EU) 2019/1238 und soll als Ergänzung der öffentlichen und betrieblichen Rentensysteme neben den bestehenden privaten Rentensystemen auf nationaler Ebene zur Verfügung stehen. Dabei handelt es sich um ein EU-weites Altersvorsorgeprodukt auf freiwilliger Basis, in dessen Rahmen Bürgerinnen und Bürger auf ihren Ruhestand hin sparen können; und das von einem breiten Spektrum von Finanzunternehmen in der gesamten EU bereitgestellt werden kann. Seit dem 22. März 2022 findet die Verordnung nun Anwendung.