Die Europäische Kommission hat am 23. Februar 2022 den dreizehnten Bericht über eine verstärkte Überwachung Griechenlands vorgelegt. Der Bericht wird im Rahmen der verstärkten Überwachung erstellt, mit der sichergestellt werden soll, dass die Erfüllung der Reformzusagen Griechenlands nach dem erfolgreichen Abschluss des Finanzhilfeprogramms im Jahr 2018 weiterhin staatlicherseits unterstützt wird. In dem Bericht wird festgestellt, dass Griechenland die erforderlichen Massnahmen ergriffen hat, um seine spezifischen Verpflichtungen trotz der weiterhin schwierigen Bedingungen aufgrund der Pandemie zu erfüllen. Die Behörden haben spezifische Verpflichtungen in verschiedenen Bereichen erfüllt, insbesondere was die Steigerung der Effizienz des Staatsapparats, den Abschluss der Umstrukturierung der Verwaltung des einheitlichen Pensionsfonds und die Vereinfachung von Investitionsgenehmigungen in den vereinbarten Sektoren angeht.