Per Verordnung (EU) 2020/2092 hatten der Rat und das Parlemant eine allgemeine Konditionalitätsregelung eingeführt, auf deren Grundlage Verstössen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit durch einen Mitgliedstaat mit der Aussetzung von Zahlungen aus dem EU-Haushalt sanktioniert werden können. Klagen Polens und Ungarns gegen diese Verordnung hatte der EuGH mit Urteil vom 16. Februar 2022 abgewiesen. Am 2. März hat die Europäische Kommission nun Leitlinien zur Anwendung dieser Verordnung erlassen. In den Leitlinien werden fünf Aspekte der Verordnung näher erläutert, und zwar die Voraussetzungen für den Erlass von Massnahmen, die Komplementarität zwischen der Konditionalitätsverordnung und anderen Instrumenten zum Schutz des EU-Haushalts, das Erfordernis der Verhältnismässigkeit der Massnahmen, das Verfahren und das Bewertungsverfahren und der Schutz der Rechte von Endempfängern oder Begünstigten.