Im Kampf gegen Antibiotikaresistenzen gilt in der EU seit dem 28. Januar 2022 die geänderte Verordnung über Tierarzneimittel. Sie wurde vor drei Jahren erlassen und bildet nun ein Schlüsselelement für die Verwirklichung der Ziele zur Bekämpfung der Antibiotikaresistenzen des europäischen Aktionsplans „Eine Gesundheit“ und der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“. Hintergrund ist der Umstand, dass in der EU die meisten Antibiotika an Tiere verabreicht werden. Mit den neuen Vorschriften soll sichergestellt werden, dass ab sofort Tiere wirklich nur dann mit Antibiotika behandelt werden, wenn dies tatsächlich erforderlich ist. Zusammen mit den neuen Rechtsvorschriften über Arzneifuttermittel, die die präventive Verwendung verbieten und die Verschreibung von Antibiotika in Arzneifuttermitteln begrenzen, sollen diese neuen Vorschriften die Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen deutlich verbessern.