Die Europäische Kommission hat am 14. Oktober 2026 einen Vorschlag für eine Änderungsverordnung (COM(2026) 569 final) zur Methanverordnung (EU) 2024/1787 vorgelegt. Der Vorschlag sieht vor, bestimmte Überwachungs-, Berichterstattungs- und Überprüfungspflichten für Importeure von Erdöl, Erdgas und Kohle sowie die Vorgaben zur Methanintensität für Importeure und EU-Produzenten um ein Jahr zu verschieben. Die Kommission begründet die Fristverlängerungen mit der angespannten Lage auf den globalen Energiemärkten und dem Risiko, die Energieversorgung der EU durch zusätzliche Anforderungen an Energieimporteure zu belasten. Die übrigen Anforderungen und die klimapolitischen Ziele der Verordnung blieben unverändert.