Vorbereitung auf künftige EU-Erweiterung

Die Europäische Kommission hat am 6. Oktober 2026 mit einer Mitteilung (COM(2026) 705 final) Vorschläge zur Vorbereitung der EU auf künftige Erweiterungen vorgelegt, die insbesondere die institutionellen Strukturen, die Politikbereiche und den Haushalt der Union betreffen. Nach Einschätzung der Kommission kann die EU weitere Mitgliedstaaten weitgehend innerhalb des bestehenden Vertragsrahmens aufnehmen, sofern gezielte Anpassungen vorgenommen werden. Zur Verbesserung der Entscheidungsfähigkeit empfiehlt sie insbesondere, durch die Nutzung der Brückenklauseln die Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit auf weitere Bereiche auszudehnen und bei Zwischenentscheidungen in Beitrittsverhandlungen vom Einstimmigkeitsprinzip abzugehen. Gleichzeitig sollen Beitrittskandidaten bereits vor dem Beitritt schrittweise in ausgewählte Politikbereiche wie den Binnenmarkt, Energie, Verkehr und Verteidigung integriert werden, wobei die Teilnahme an Reformfortschritte und die Einhaltung gemeinsamer Standards geknüpft bleibt. Für künftige Beitrittsverträge schlägt die Kommission verstärkte Schutzklauseln vor, darunter eine neue institutionelle Schutzklausel, die bei schwerwiegenden Verstössen gegen die Grundwerte der EU auch eine Aussetzung von Stimmrechten im Rat ermöglichen soll. Darüber hinaus sieht die Mitteilung Anpassungen der EU-Finanzierung sowie länderspezifische Übergangsregelungen vor und kündigt konkrete Fahrpläne für die Beitrittsprozesse Montenegros, Albaniens, Moldawiens und der Ukraine an.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022