Das Gericht der Europäischen Union hat am 2. September 2026 in der Rechtssache T-357/24, Opera Norway/Kommission, die Entscheidung der Kommission bestätigt, Microsoft hinsichtlich des Webbrowsers Edge nicht als Torwächter nach der Verordnung über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) einzustufen. Die Klage der Herausgeberin des Browsers Opera gegen den entsprechenden Kommissionsbeschluss wurde in vollem Umfang abgewiesen. Zwar erreichte Microsoft die im DMA vorgesehenen quantitativen Schwellenwerte. Das Unternehmen konnte jedoch hinreichend nachweisen, dass Edge kein wichtiges Zugangstor darstellt, über das gewerbliche Nutzer ihre Endnutzer erreichen. Die Kommission durfte dabei insbesondere die vergleichsweise geringe Nutzerzahl von Edge, seine Abhängigkeit von der Browser-Engine Blink sowie seine tatsächliche Bedeutung gegenüber anderen Browsern berücksichtigen. Auch die Vorinstallation unter Windows und die weitere Einbindung in das Microsoft-Ökosystem reichten nach Auffassung des Gerichts nicht aus, um Edge als wichtiges Zugangstor einzustufen. Opera Norway war zwar unmittelbar und individuell betroffen und damit klagebefugt, konnte aber keinen Beurteilungsfehler der Kommission nachweisen.