EuGH/Generalanwalt Szpunar: Vorratsspeicherung elektronischer Kommunikationsdaten

Generalanwalt Maciej Szpunar hat am 3. September 2026 in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache C-661/24 die Kriterien für die Vereinbarkeit nationaler Vorschriften über die Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten mit dem Unionsrecht präzisiert. Nach seiner Auffassung stellen solche Speicherpflichten einen Eingriff in die Rechte auf Achtung des Privatlebens und Schutz personenbezogener Daten dar und sind nur zulässig, wenn sie gesetzlich vorgesehen, strikt erforderlich und verhältnismässig sind. Mehrere Bestimmungen der belgischen Regelung von 2022 hält er für unionsrechtswidrig.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022