EuGH: Keine Pflicht zur Offenlegung von Informationen über Aktionäre

Der EuGH hat mit Urteil vom 3. September 2026 in der Rechtssache C-798/24 entschieden, dass das Unionsrecht nicht die Offenlegung von Informationen über sämtliche Aktionäre von Aktiengesellschaften, einschliesslich Minderheitsaktionären, verlangt. Die Online-Veröffentlichung personenbezogener Daten solcher Aktionäre stelle einen schwerwiegenden Eingriff in die Rechte auf Achtung des Privatlebens und Schutz personenbezogener Daten dar. Das Unionsrecht stehe einer allgemeinen Online-Zugänglichkeit ohne Nachweis eines berechtigten Interesses entgegen.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022