Die Europäische Kommission hat dem Rat am 11. September 2026 die Vorschläge zur Unterzeichnung und zum Abschluss des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Indien vorgelegt. Das nach Angaben der Kommission bislang grösste Handelsabkommen beider Seiten soll europäischen Unternehmen einen verbesserten Zugang zum indischen Markt mit rund 1,45 Milliarden Menschen eröffnen. Es sieht die Abschaffung oder Senkung der Zölle auf mehr als 96 % der EU-Warenausfuhren nach Indien vor und soll europäischen Unternehmen dadurch jährlich rund 4 Milliarden Euro an Zollabgaben ersparen. Darüber hinaus enthält das Abkommen Regeln unter anderem zum Dienstleistungshandel, zum öffentlichen Beschaffungswesen, zum geistigen Eigentum, zum digitalen Handel und zur nachhaltigen Entwicklung. Nach der Genehmigung der Unterzeichnung durch den Rat bedarf das Abkommen noch der Zustimmung des Europäischen Parlaments und eines Beschlusses des Rates über seinen Abschluss, bevor es in Kraft treten kann.