In seinem Urteil vom 8. Juli 2026 in den verb. Rechtssachen T-1079/23, T-1080/23 und T-214/24 hat das Gericht der EU die Feststellung der Kommission bestätigt, dass Apple als «Torwächter» im Sinne des DMA eingeordnet werden sollte. Als Torwächter können bestimmte grosse Digitalunternehmen benannt werden, die zentrale Plattformdienste bereitstellen, d. h. Dienste, die eine unverzichtbare Vermittlerrolle zwischen Unternehmen, die ihre Dienste online anbieten möchten, und Endnutzern einnehmen, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die insbesondere mit ihrer Grösse und ihrem Einfluss auf den Markt zusammenhängen. Den als Torwächter benannten Unternehmen werden spezielle Verpflichtungen auferlegt, die einen fairen Wettbewerb gewährleisten sollen.