Neuer Zoll für Online-Warenbestellungen aus Drittländern

Zum 1. Juli 2026 hat die EU eine veraltete Zollbefreiung abgeschafft, die für Pakete aus Drittländern mit elektronisch gehandelten Waren im Wert von weniger als 150 EUR galt. Für Waren aus Drittländern, die online gekauft und direkt an die Verbraucherinnen und Verbraucher versandt werden, werden künftig 3 EUR pro Warenposition fällig. Allein im Jahr 2025 wurde der EU-Markt mit 5,9 Milliarden Artikeln in Paketen von geringem Wert aus Drittländern überschwemmt, für die keine Zölle gezahlt wurden. Täglich fertigen die Zollbehörden mehr als 16 Millionen Pakete für Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU ab. Heute gelangen 97 % der eingeführten Artikel in Paketen von geringem Wert in die EU; ihr Wert entspricht aber lediglich 2 % der Gesamteinfuhren in die EU.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022