Die Europäische Kommission hat am 8. Juli 2026 Klage gegen Ungarn beim EuGH eingereicht, weil das Land Preisspannenbeschränkungen gesetzlich eingeführt hat, die hauptsächlich nicht-ungarische Unternehmen betreffen. Konkret hat Ungarn 2025 die Spanne zwischen den Einkaufs- und den Verkaufspreisen bestimmter Produkte auf ein derart niedriges Niveau beschränkt, dass die Unternehmen ihre Kosten nicht mehr decken können und Einzelhändler gezwungen sind, ihre Produkte verlustbringend zu veräussern.