Der EuGH hat sich in seinem Urteil vom 16. Juli 2026 in der Rechtssache C-209/23 mit den FIFA-Regeln für Fussballspielervermittler und deren Vereinbarkeit mit dem EU-Recht beschäftigt. Der EuGH kommt zu dem Ergebnis, dass mehrere Regeln den Wettbewerb und den freien Dienstleistungsverkehr einschränken können, insbesondere die Regeln zur Mehrfachvertretung, zur Vermittlerlizenz und zur Kontaktaufnahme mit Spielern und Trainern. Es sei insbesondere Sache des mit dem Rechtsstreit befassten Gerichts zu prüfen, ob die beanstandeten FIFA-Regelungen gegen das Kartellverbot verstossen oder ob sie als gerechtfertigt angesehen werden können.