Aktualisierung des Sexualstrafrechts

Am 22. Juni 2026 haben sich das Europäische Parlament und der Rat auf eine neue Richtlinie zur Aktualisierung der strafrechtlichen Vorschriften über sexuellen Missbrauch und sexuelle Ausbeutung von Kindern (COM(2024) 60 final) geeinigt. Mit dieser Richtlinie sollen neue Herausforderungen angegangen, Ermittlungen und Strafverfolgung verbessert, die Prävention und Unterstützung der Opfer gestärkt und eine bessere Koordinierung bei der Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern gefördert werden. Nun muss die Richtlinie offiziell von beiden Institutionen verabschiedet werden.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022