Am 1. Juni 2026 haben das Europäische Parlament und der Rat eine politische Einigung über die Verordnung zur Einrichtung eines neuen gemeinsamen europäischen Systems für die Rückkehr (COM(2025) 101 final) erzielt. Diese soll die Rückführungsrichtlinie von 2008 ersetzen. Die neuen gemeinsamen Vorschriften umfassen: europaweit einheitliche Verfahren für den Erlass von Rückkehrentscheidungen sowie die gegenseitige Anerkennung von Rückkehrentscheidungen, strengere Vorschriften für die Rückführung, wenn eine illegal aufhältige Person ein Sicherheitsrisiko darstellt, nicht kooperiert, in einen anderen Mitgliedstaat flüchtet oder die EU nicht binnen der vorgeschriebenen Frist freiwillig verlässt; gleichzeitig sieht die Verordnung eine verstärkte Rückkehr- und Wiedereingliederungshilfe vor, um die freiwillige Rückkehr zu fördern. Die Verordnung sieht zudem auch die Möglichkeit vor, Rückkehrzentren in Drittstaaten einzurichten, in die Personen ohne Aufenthaltsrecht in der EU, gegen die eine Rückkehrentscheidung ergangen ist, rückgeführt werden können.