EuGH/Generalanwalt Emiliou: Rückführungsprotokoll Italien – Albanien

Generalanwalt Emiliou vertritt in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache C-414/25 die Ansicht, dass das zwischen Italien und Albanien geschlossene Protokoll mit den Unionsvorschriften über Rückführungs- und Asylverfahren dann vereinbar ist, sofern die Rechte der Migranten vollständig gewahrt werden. Das am 6. November 2023 zwischen Italien und Albanien unterzeichnete Protokoll erlaubt Italien, zur Steuerung der Migrationsströme auf albanischem Staatsgebiet unter italienischer Gerichtsbarkeit Rückführungs- und Haftzentren einzurichten und zu betreiben. Das vorlegende Gericht fragte insbesondere, ob die Unionsvorschriften über die Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger und über Verfahren des internationalen Schutzes die Inhaftierung von Asylsuchenden in Albanien und ihre Inhaftierung in einem Drittland anstatt in dem Mitgliedstaat, der für die Prüfung ihrer Anträge zuständig ist, gestatten.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022