EuGH: Biometrische Daten bei strafrechtlichem Ermittlungsverfahren

Der EuGH hat in seinem Urteil vom 19. März 2026 in der Rechtssache C-371/24 festgestellt, dass die Erhebung biometrischer Daten im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens durch eine Polizeibehörde (Fingerabdrücke, Fotografie) nur mit einer unbedingten Erforderlichkeit gerechtfertigt werden kann. Erkennungsdienstliche Massnahmen dürfen dagegen nicht systematisch angeordnet werden und müssen klar begründet werden, andernfalls ist die strafrechtliche Sanktion für die Verweigerung, sich ihnen zu unterziehen, unwirksam.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022