Das EU-Mercosur-Interimshandelsabkommen kann ab dem 1. Mai 2026 vorläufig zwischen der EU und allen Mercosur-Ländern, die ihre Ratifizierungsverfahren abgeschlossen und dies der EU bis Ende März notifiziert haben (Argentinien, Brasilien und Uruguay), angewendet werden. Die vorläufige Anwendung gewährleistet die Abschaffung von Zöllen auf bestimmte Produkte ab dem ersten Tag und schafft damit vorhersehbare Regeln für Handel und Investitionen.