Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Paket Schweiz-EU

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. März 2026 den Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen und die Botschaft zuhanden von National- und Ständerat verabschiedet. Im Rahmen des Pakets sind 94 EU-Rechtsakte mit Gesetzescharakter für die Schweiz relevant. Die Botschaft sieht drei neue Bundesgesetze vor: zur Überwachung staatlicher Beihilfen, zur Verwaltungszusammenarbeit bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen sowie zu den Beiträgen der Schweiz zur Stärkung der Kohäsion in Europa. Zudem beantragt der Bundesrat vier Verpflichtungskredite und die Anpassung von insgesamt 36 Bundesgesetzen, davon 15 von substanziellem und 21 von geringfügigem Ausmass. Gegenüber der Vernehmlassungsvorlage werden drei weitere Gesetze angepasst. Diese betreffen die Mitwirkungsrechte von Kantonen, Parlament und Öffentlichkeit im Rahmen des sogenannten «Decision Shaping». Gestützt auf seinen Beschluss vom 30. April 2025 schlägt der Bundesrat für das Paket Schweiz–EU ein fakultatives Staatsvertragsreferendum vor.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022