EuGH: Kündigung wegen Kirchenaustritts

Mit Urteil vom 17. März 2026 hat der EuGH festgestellt, dass eine katholische Einrichtung einer Mitarbeiterin nicht ohne Weiteres aus dem alleinigen Grund kündigen kann, dass sie aus der katholischen Kirche ausgetreten ist. Eine solche Kündigung setze, so der EuGH, unter anderem voraus, dass die Anforderung, nicht aus dieser Kirche auszutreten, unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeit und in Anbetracht des Ethos dieser Einrichtung wesentlich, rechtmässig und gerechtfertigt ist. Dies zu beurteilen sei Sache des vorlegenden nationalen Gerichts.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022