Die Europäische Kommission hat Leitlinien zur Verordnung über drittstaatliche Subventionen veröffentlicht, um die Anwendung der Regeln vorhersehbarer und transparenter für Unternehmen zu machen. Darin präzisiert sie insbesondere, wie sie prüft, ob drittstaatliche Subventionen die Wettbewerbsposition von Unternehmen im Binnenmarkt stärken und geeignet sind, Wettbewerbsverhalten und Marktdynamik zu verzerren. Ein besonderer Fokus liegt auf öffentlichen Vergabeverfahren, bei denen untersucht wird, ob subventionierte Angebote ungerechtfertigt günstig sind und inwieweit dieser Vorteil auf drittstaatliche Subventionen zurückzuführen ist. Zudem erläutern die Leitlinien die Abwägungsprüfung, bei der negative Wettbewerbsverzerrungen gegen spezifische positive Wirkungen der Subvention abgewogen werden und gegebenenfalls Zusagen oder Abhilfemassnahmen verlangt werden können. Schliesslich konkretisieren sie den Aufgreifmechanismus, der der Kommission erlaubt, auch unterhalb der formalen Schwellenwerte Anmeldungen oder Meldungen für Zusammenschlüsse und Vergabeverfahren zu verlangen, wobei bestimmte geringfügige oder aussergewöhnliche Fälle ausgenommen sind.