Mit Urteil vom 15. Januar 2026 in der Rechtssache C-45/24 hat der EuGH entschieden, dass die Erstattung des Flugticketpreises die beim Kauf von einem Vermittler erhobene Provision umfassen muss. Der Gerichtshof stellt klar, dass, wenn eine Fluggesellschaft akzeptiert, dass der Vermittler in ihrem Namen und für ihre Rechnung Flugtickets ausstellt und ausgibt, davon ausgegangen werden kann, dass sie zwangsläufig die Geschäftspraxis dieses Vermittlers kennt, eine Vermittlungsprovision zu erheben. Da die Erhebung dieser Vermittlungsprovision einen «unvermeidbaren» Bestandteil des Flugticketpreises darstellt, ist sie als von der Fluggesellschaft genehmigt anzusehen. Daher muss die Fluggesellschaft die Provision erstatten.