EuGH: DSGVO – Körperkamera

Der EuGH hat mit Urteil vom 18. Dezember 2025 in der Rechtssache C-422/24 (Storstockholms Lokaltrafik) entschieden, dass beim Einsatz einer Körperkamera anlässlich der Fahrscheinkontrolle dem betroffenen Fahrgast bestimmte Informationen unmittelbar zur Verfügung gestellt werden müssen. Die wichtigsten Informationen könnten auf einem Hinweisschild angezeigt werden. Die weiteren obligatorischen Informationen könnten der betroffenen Person in geeigneter und vollständiger Weise an einem leicht zugänglichen Ort zur Verfügung gestellt werden, so der EuGH.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022