EuGH: Verstoss gegen Aussenkompetenz der Union

Durch seine Abstimmung entgegen einem gemeinsamen Standpunkt des Rates zur Neueinstufung von Cannabis hat Ungarn gegen das Unionsrecht verstossen. Dies hat der EuGH mit Urteil vom 27. Januar 2026 in der Rechtssache C-271/23 (Kommission / Ungarn – Neueinstufung von Cannabis) entschieden. Ungarn, das die Rechtswidrigkeit dieses gemeinsamen Standpunkts nicht geltend machen kann, habe gegen die ausschliessliche Aussenkompetenz der Union in diesem Bereich sowie gegen den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit verstossen.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022