Mit Urteil vom 23. Juli 2025 bestätigte das Gericht der Europäischen Union die Beteiligung von Credit Suisse an einem Kartell im Bereich des Devisenhandels, reduzierte aber den Betrag der gegen sie verhängten Geldbusse von 83,2 Mio. Euro auf 28,9 Mio. Euro. Im Anschluss an eine Untersuchung im Bereich des Devisenkassahandels (FOREX) betreffend die Währungen der G10 stellte die Europäische Kommission fest, dass einige mit diesen Transaktionen betraute Händler, die für verschiedene Banken tätig waren, zwischen 2011 und 2012 sensible Informationen über einen professionellen Online-Chatroom mit der Bezeichnung „Sterling Lads“ ausgetauscht hatten. Dieser Informationsaustausch ermöglichte es den Händlern, fundierte Entscheidungen darüber zu treffen, ob und wann diese Devisen verkauft oder gekauft werden sollten. Durch diese Verhaltensweisen verringerten fünf im Banken- und Finanzsektor tätige Unternehmen, nämlich Credit Suisse, Barclays, HSBC, RBS und UBS, ihre Risiken in diesem Sektor und verfälschten damit den freien Wettbewerb. Da Credit Suisse bei dieser Untersuchung nicht mit der Kommission zusammengearbeitet hatte, verhängte die Kommission mit einem gesonderten Beschluss eine Geldbusse in Höhe von 83,2 Mio. EUR gegen Credit Suisse. Die UBS Group AG als Übernehmerin der Credit Suisse focht den Beschluss vor dem Gericht der Europäischen Union an. Zunächst hat das Gericht entschieden, dass die Klagegründe, mit denen die Klägerinnen den Beschluss der Kommission mit der Begründung angegriffen haben, dass die Kommission zu Unrecht ihre Beteiligung an einem wettbewerbswidrigen Kartell angenommen habe, unbegründet sind. Folglich weist das Gericht den Antrag auf Nichtigerklärung des Beschlusses der Kommission insoweit zurück. Das Gericht erklärt den angefochtenen Beschluss jedoch teilweise für nichtig und setzt folglich die verhängte Geldbusse auf 28,9 Mio. Euro herab. Die Klägerinnen haben nämlich zu Recht geltend gemacht, dass bestimmte Daten, die die Kommission zur Bestimmung des Näherungswerts für den Umsatz von Credit Suisse verwendet hat, weniger vollständig und zuverlässig waren als die von Credit Suisse im Verwaltungsverfahren hierzu vorgelegten Daten.