Empfehlung zur freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Kommission hat am 30. Juli 2025 eine Empfehlung für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) abgegeben. Die Empfehlung enthält einen freiwilligen Standard, der es für KMU, die nicht unter die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) fallen, leichter macht, auf Verlangen Nachhaltigkeitsinformationen für grosse Finanzinstitute und Unternehmen bereitzustellen. Der freiwillige Standard wurde vom technischen Beratungsgremium der Kommission für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, EFRAG, entwickelt. Die Kommission empfiehlt, dass sich grosse Unternehmen und Finanzinstitute, die Nachhaltigkeitsinformationen von KMU einholen, bei ihren Anfragen so weit wie möglich auf den freiwilligen Standard stützen. Für KMU kann die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung auch eine Möglichkeit sein, leichter an nachhaltige Finanzierungen heranzukommen und die eigene Nachhaltigkeitsleistung besser einschätzen und im Auge behalten zu können. Dies kann helfen, die eigene Widerstandsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.

Weitere Informationen

Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022