Besserer Zugang zu erschwinglichem Wohnraum

Die Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es grosser Investitionen. Staatliche Beihilfemassnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten. Nach dem geltenden Beihilferecht gibt es verschiedene Möglichkeiten für die Mitgliedstaaten, den Zugang zu Wohnraum zu fördern. So können sie Fördermassnahmen für sozialen Wohnungsbau für die am stärksten Benachteiligten durchführen, wobei für den Ausgleich keine Obergrenze gilt. Allerdings bietet das geltende Beihilferecht, wie in den politischen Leitlinien der Kommission anerkannt, den Mitgliedstaaten keine Möglichkeit, die verschiedenen Herausforderungen im Zusammenhang mit erschwinglichem Wohnraum, die durch sozialen Wohnungsbau nicht hinreichend bewältigt werden, wirksam anzugehen. Mit der gezielten Überarbeitung der DAWI-Vorschriften soll dieses Problem angegangen werden und Anreize für weitere Investitionen in erschwinglichen Wohnraum geschaffen werden.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022